Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Saarpfalz-Kreises. Er leitet die Kreisverwaltung, bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und führt sie aus. Bis 1995 war ein Landrat im Saarland kommunaler Wahlbeamter und wurde vom Kreistag gewählt. Seit 1995 werden alle saarländischen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister in einer Urwahl direkt von der Bevölkerung gewählt.
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