Der Saarpfalz-Kreis ist seit dem 1. Januar 2012 als eine von 110 Optionskommunen in Deutschland für die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Beziehern und ihren Familien verantwortlich.
Wir übernehmen deshalb nicht nur die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Zahlung von Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), sondern sehen unsere Kernaufgabe darin, die Menschen bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Beschäftigung wirksam zu unterstützen.
Das Ziel aller unserer Aktivitäten ist eine nachhaltige Eingliederung in das Arbeitsleben. Sofern erforderlich werden dabei auch berufliche Kompetenzen mittels Qualifizierung verbessert oder ergänzende soziale Hilfen vermittelt. Dabei können wir auf eine breite Angebotspalette unserer Kooperationspartner zurückgreifen.
Dienstzeiten: Montags – Freitags: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
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